Die Herren Demokraten sahen dereinst im § 86a StGB den Sinn nationalsozialistische Symbolik aus dem Bewußtsein der Öffentlichkeit zu entfernen. Lange Jahre galt sogar noch das Analogieverbot des BGH, wonach nur Kennzeichen unter den § 86a fielen, die es im Dritten Reich auch genauso gegeben hatte. Das ermöglichte damals z.B. Michael Kühnen mit "hakenkreuzähnlichen" Emblemen öffentlich aufzutreten, ohne sich strafbar zu machen.
Später fiel das Analogieverbot und nun reichte es schon, wenn z.B. das Hakenkreuz "in Ansätzen erkennbar" war. Voraussetzung für eine Strafbarkeit war aber immer noch, daß der verständige Durchschnittsbürger die Symbolik als "verfassungsfeindlich" einzuordnen in der Lage war. Gesetze sind normalerweise für die Masse der Bürger gemacht und die sollten eben vor dem furchterregenden Anblick des Hakenkreuzes, der SS-Runen oder dem Brustbild Adolf Hitlers geschützt werden.
Während also Guido Knopp, SPIEGEL, stern und Konsorten unter schamloser Ausnutzung der "Sozialadäquanzklausel" immer wieder einem Millionenpublikum rauschende Hakenkreuzwälder und erstklassische Füherbilder in Farbe vor die Nase zauberten, wurde ein Ritterkreuzträger bestraft, weil sein geradezu winziges Hakenkreuz auf seiner Kriegsauszeichnung Dank hochauflösendem Video-Mitschnitts der Polizei für Sekunden zu sehen war. Hier hatte dieses Gesetz seinen Sinn bereits verloren, denn die ursprüngliche Absicht nationalsozialistische Symbole völlig aus der Öffentlichkeit zu verdammen, war von den Systemmedien konterkariert worden, weil sich Geschichten mit Hakenkreuz und Führerbild unwahrscheinlich gut verkaufen lassen. Die "wehrhafte Demokratie" mußte also einmal mehr vor kapitalistischen Erwägungen zurückweichen. Hitler als plastischer Dämon der vorher selbst erzeugten Gruselstimmung, das klappt noch heute und eigentlich gehört allein deshalb der § 86a StGB abgeschafft. Er erfüllt seinen ursprünglichen Zweck einfach nicht.
Erinnern wir uns noch an den linken Studenten, der für das Zeigen des durchgestrichenen Hakenkreuzes als "antifaschistisches Symbol" trotzdem zu einer Geldstrafe wegen Verstoßes gegen den § 86 a StGB verurteilt wurde, weil der Richter der Meinung war, daß zum Beispiel eine japanische Reisegruppe (von der war tatsächlich damals die Rede!) nur das Hakenkreuz als solches wahrnehmen würde und daher zu dem Schluß kommen könnte, Hakenkreuze würden in Deutschland wieder zum Straßenbild gehören. Wäre ich mit seiner Verteidigung betraut gewesen, hätte ich den Richter mal gefragt, was denn nämliche Reisegruppe wohl von farbigen Hitler-Bildern halten müßte, die nicht am Rucksack eines einzelnen Studenten zu sehen sind, sonder in schöner Regelmäßigkeit die Titelbilder der großen Nachrichtenmagazine Deutschlands schmücken? Daß unsere Großstädte nicht von schreienden Japanern bevölkert werden, ist nicht dem Mangel an Hitler-Bildern geschuldet, sondern der Tatsache, daß sich die Japaner den umverkrampften Umgang auch mit der eigenen Geschichte bewahrt haben und es ihnen deshalb völlig schnuppe ist, ob hier einer mit dem Hakenkreuz rumrennt oder nicht.
Vollends gegen die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers laufen nunmehr zum demokratischen Gesellschaftsspiel gelangweilter Gutmenschen avancierte alberne kabbalistische Spielereien und mathematische Kunststückchen, denen hoffentlich höchstrichterlich ein Riegel vorgeschoben wird.
Der oft zitierte "verständige Durchschnittsbürger" denkt bei 77+11 vielleicht an das neueste Produkt aus dem Hause "Kölnisch Wasser", den November 1977 oder den Geburtstag seiner Schwiegermutter, aber sicherlich nicht daran, daß hier ganz böse Verfassungsfeinde ihre antidemokratische Duftmarke gesetzt haben.
Hat man aber ein "verfassungsfeindliches Kennzeichen" so gut versteckt, daß es gar keiner mehr erkennt, ist die Strafvorschrift der öffentlichen Verwendung ebensolcher Kennzeichen gar nicht erfüllt.
Demnächst wird der NPD noch nachgewiesen, daß das Papier auf dem die "Deutsche Stimme" gedruckt wird, von Millionen Hakenkreuzen übersäht ist, die Partei das aber so gut getarnt hat, daß es nur die Spezialisten des Verfassungsschutzes unter'm Elektronenrastermikroskop erkennen können.
Oh Glaubensvater sieh' die Not, in der wir uns befinden...!