Justizskandal!
9 Jahre unschuldig in Haft - Wiederaufnahme abgelehnt


Enrico Sambleben Er ist bekennender Nationalist und zeigt sich - was seine politische Überzeugung betrifft - auch in den langen Jahren der Haft unbeugsam. Vielleicht ist das der eigentliche Grund, warum er 9 Jahre unschuldig hinter Kerkermauern verbringen mußte und nun die Justiz - trotz unwiderlegbaren Beweisen für seine Unschuld! - eine Wiederaufnahme ablehnt.

Den ungeheuerlichen Vorgang und seine Vorgeschichte beschreibt der Betroffene wie folgt:

Mein Name ist Enrico Sambleben und ich befinde mich seit 9 Jahren durch einen Justizskandal in Haft- Unschuldig!!!


Alles begann bei Streitigkeiten zwischen mir und dem späterem Opfer am 29.12.1997, wobei es hier nur zu einem Handgemenge kam. Ein Mitangeklagter hat das Opfer dann einfach erschlagen.

Die Festnahme erfolgte am 30.12.1997 und wir wurden wegen gemeinschaftlichen MORDES angeklagt. Die Hauptverhandlung fand vom 23.11.98 - 19.01.99 vor dem Landgericht Leipzig statt. Für meine Unschuld gibt es eine Fülle von Beweisen!

Diese Beweise wurden aber unterschlagen und vertuscht, so dass ich am Ende dieser Hauptverhandlung zu 12 Jahren Haft wegen Totschlag verurteilt wurde. Die Verurteilung basiert allein auf einer Falschaussage einer Mitangeklagten, die während der gesamten Vernehmungen ca. 5 - 7 voneinander abweichende Aussagen machte.

Diese Mitangeklagte sagte damals aus, dass das Opfer von mir mit einer Axt erschlagen worden sei. Das gerichtsmedizinische Gutachten ( Leichenöffnungsbefund) sagt aber aus: Das Opfer wurde nicht mit einer Axt erschlagen, sondern vielmehr mit einem Stein (Hohlblockstein).

An der Axt wurden keine Blutspuren und Hautpartikel des Opfers gefunden. Es liegen Beweise vor, dass der Mitangeklagte das Opfer mit zwei verschiedenen Steinen schwer verletzt hat, die später zu seinem Tod führten. Die Mitangeklagte sagte aus, dass ich das Opfer am Morgen des 30.12.97 um 2:00 Uhr erschlagen haben soll.

Das Hämatomblut des Opfers weist aber drei verschiedene Werte auf:

1. Wert: Verletzung am Kopf, die ursächlich für den Tod des Opfers verantwortlich ist.

2. Wert: Oberschenkelvenenblut

3. Wert: Urinkonzentration = Wert beim Eintritt des Todes. Diese Werte weichen voneinander ab!!!

Das Opfer trank nach der Zufügung der tödlichen Verletzungen noch Alkohol und wurde demnach nicht am bezeichneten Tatort erschlagen. Eine weitere Farce stellt das Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit dar. Mir wurde trotz eines Alkoholwertes von ca. 3,41 Promille volle Schuldfähigkeit attestiert, obwohl der BGH bei einem Blutwert von 2,1 Promille von verminderter Schuldfähigkeit gem. § 20 StGB ausgeht.

Die ganze Verhandlung u. Verurteilung stank bis zum Himmel. Soviel zur Rechtsstaatlichkeit u. Demokratie in der BRD und ihren Gerichten. Der Versuch einer Wiederaufnahme wurde jetzt auch ein Riegel vorgeschoben. Mein Anwalt ( Matthias Zrost aus Leipzig ) hat auf über 40 DIN-A-4-Seiten dem Landgericht Dresden aufgezeigt, dass ich einwandfrei UNSCHULDIG bin.

Das Landgericht Dresden machte vom 21.04.06 - 20.12.06 nicht mal ansatzweise den ernsthaften Versuch, meinen Fall zu überprüfen und lehnte eine Wiederaufnahme in erster Instanz auf 1,5 Seiten lapidar ab.

Ein weiterer Versuch von mir, vorzeitig entlassen zu werden, da ich am 16.11.2006 Gesamtzweidrittel hatte, scheiterte ebenfalls, da ich die nicht begangene Straftat nicht aufgearbeitet habe. Man verlangt von mir eine Straftat zuzugeben, die ich nicht begangen habe. Der Gefährlichkeitsgutachter, der mich am 19.06.06 begutachtet hat, sagt aber in seinem Gutachten, dass bezüglich eines schweren Gewaltverbrechens keine Rückfallgefahr besteht!

Wie soll man das alles verstehen???

Ich bitte um Hilfe, damit dieser Fall richtig publik gemacht wird. Er muß in die Öffentlichkeit, damit das Verfahren ein gerechtes Ende findet.

Evtl. Fragen, Hilfsangebote und/oder Meinungen bitte ich an folgende E-Mail-Adresse zu richten:

SabrinaEnrico88@web.de