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Gehe auf Seite 1.. 2.. 3.. 4.. 5.. 6.. 8.. Ich werde Vielschreiber
Nachdem ich mich aus der organisatorischen Arbeit weitgehend zurückgezogen hatte, entwickelte ich mich zum passionierten Vielschreiber. Ich schrieb Artikel und Gedichte und ungezählte Briefe. Im Jahr füllte ich durchschnittlich 5 große Leitzordner mit Korrespondenz und besonders die mit staatlichen Institutionen oder dem politischen Gegner fand später auszugsweise Eingang in die bereits erwähnte „…wider den Zeitgeist“-Reihe. Furore machte in jenen Jahren auch mein „Offener Brief an Dr. Frey“, den ungezählte rechte Publikationen nachdruckten, darunter auch das „Zentralorgan“. Nicht alles war für die Öffentlichkeit bestimmt. So zum Beispiel mein Briefwechsel mit Florentine Rost van Tonningen, die ich ja bereits erwähnt habe. Ein reger Schriftverkehr fand auch mit Wilfred von Oven statt, dem im südmaerikainischen Exil lebenden letzten persönlichen Referenten von Dr. Goebbels. Über von Oven schrieb ich später in einem Artikel: Seine Publikationen „Finale Furioso – Mit Dr. Goebbels bis zum Ende“ und „Mit ruhig festem Schritt“ über die Geschichte der SA stehen in manchem nationalen Bücherschrank. Wilfred von Oven war SA-Mann, Spanienkämpfer, Kriegsberichterstatter, Autor und einer der engsten Mitarbeiter von Dr. Goebbels, auf den er zeitlebens nichts kommen ließ. Unvergessen die Anekdote, die er immer wieder gerne erzählte: Zwar war von Oven alter Kämpfer, wegen Meinungsverschiedenheiten war er aber noch vor der Machtergreifung aus SA und Partei ausgetreten. Das hinderte Dr. Goebbels allerdings nicht, sich diesen jungen, intelligenten, aufstrebenden Mann in sein Ministerium zu holen. Als sich die Kriegslage verschlechterte, wurden alle Mitarbeiter von Behörden und diversen Dienststellen aufgefordert, das NSDAP-Parteiabzeichen immer gut sichtbar am Revers zu tragen. Als eines Tages bei einer Besprechung der Gau- und Reichsleiter bei Dr. Goebbels der junge von Oven dem sächsischen Gauleiter Mutschmann über den Weg lief und kein Parteiabzeichen trug, polterte der Gauleiter los und beschwerte sich auch bei Dr. Goebbels. Dieser soll Mutschmann geantwortet haben, daß die Annordung das Parteiabzeichen zu tragen nur für Parteimitglieder gelten könne und deshalb nicht für von Oven, der gar kein PG war… Von den alten Haudegen sei auch Erich Priebke genannt, der als Angehöriger der Waffen-SS in Italien eingesetzt war, wo er noch heute unter Hausarrest gehalten wird, weil er an einer völkerrechtswidrigen Vergeltungsaktion teilgenommen haben soll, wofür er allerdings kurz nach dem Kriege freigesprochen worden war. Völlig überraschend hatte mich Erich Priebke zu meiner großen Freude bereits zu Beginn unserer Korrespondenz geduzt, obwohl wir uns nie persönlich kennenlernen konnten. Er freute sich sehr über Briefe aus der Heimat, denen ich natürlich immer reichlich Info-Material beifügte. Einen längeren Briefwechsel führte ich auch mit Horst Mahler, den ich noch vor der später erfolgten Gründung des KDS über unsere Pläne informierte. Gerne hätte ich ihn als Zugpferd für die neue Organisation -über die später noch zu sprechen sein wird- gewonnen aber er hielt das Projekt für „alten Wein in neuen Schläuchen“ und nachdem wieder über zehn Jahre vergangen sind, weiß ich auch, daß wir einen Mann wie Mahler mit sehr eigenen Vorstellungen, niemals in unsere Truppe hätten einbinden können.
Rückkehr ins bürgerliche Leben? In diesen Tagen bemühte ich mich erstmals seit langer Zeit wieder intensiv um Arbeit. Hart hatte mich immer wieder der Vorwurf bürgerlicher Existenzen getroffen, man könne doch kein Geld von jenem Staat nehmen, den man so inbrünstig ablehne. Dem könnte man natürlich entgegenhalten, daß man gerade jenen Staat ausbeuten sollte, den man nicht liebe und daher bekämpfe, und überdies gab es lange Zeit (auch) gar keine Alternative, denn während unserer andauernden Medienpräsenz war Michael Kühnen seitens der Behörden als un- und ich als schwervermittelbar eingestuft worden. Wir wußten außerdem ja ohnehin nur zu gut, daß ungezählte Sozialschmarotzer aus allen Teilen der Welt den bundesdeutschen Wohlfahrtsstaat als Selbstbedienungsladen begriffen und daher in Scharen die Sozialämter stürmten: Solange ich quasi rund um die Uhr politisch im Einsatz war, plagte mich deshalb keinerlei schlechtes Gewissen. Ich war ja weder faul, noch war ich ohne Arbeit, auch wenn ich nicht sozialversicherungspflichtig tätig war. Nun aber kehrte doch ein wenig Ruhe in mein turbulentes Leben ein und ich traf den Entschluß, mich nachdrücklich um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Ich schrieb in jenen Tagen fast 450 Bewerbungen, über die ich noch heute den Nachweis führen kann und erwähnte mein politisches Vorleben dabei natürlich mit keinem Wort. Das Verschweigen meiner Gesinnung und der daraus resultierenden Karriere im Nationalen Widerstand war durchaus ein zweischneidiges Schwert. Zwar war ich nicht mehr so oft in Presse und Medien vertreten, doch gab es immer wieder Sendungen wie Politmagazine oder zeitgeschichtliche Dokumentationen, in denen Archivmaterial unserer Veranstaltungen oder auch Teile von Interviews Verwendung fanden. Verschwieg man das einem möglichen Arbeitgeber und der sah zufällig eine dieser Sendungen, war es mit ziemlicher Gewissheit schon wieder vorbei mit der neuen Arbeitsstelle. Außerdem wußten wir aus Erzählungen verschiedener Kameraden, daß wenige Tage nach ihrer Einstellung plötzlich die oft zitierten „netten Herren mittleren Alters“ bei ihrem Arbeitgeber aufgetaucht waren, um diesen zu fragen, ob er denn überhaupt wüßte, wen er da eingestellt hatte? Alle meine durchaus ernstgemeinten Bemühungen waren aber letztlich erfolglos, eine Rückkehr in ein bürgerliches Leben war meinem Großonkel als vormaligem Gauleiter und Reichsstatthalter leichter gemacht worden, als seinem Großneffen, der nur Stellvertreter Michael Kühnens gewesen war.
Jetzt auch noch „Boss einer sadistischen Satanssekte“? Im Laufe meiner politischen Karriere ist mir ja so manches in Sachen Verleumdungen, Verdrehungen, übler Nachrede und an abenteuerlichsten Geschichten begegnet. Vielfach kamen solche Schoten sogar aus dem vermeintlichen Kameradenkreis und jeder, der schon mal ein wenig aus dem Heer der namenlosen Aktivisten herausragte, wird ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Die Vorwürfe reichen vom Alkoholismus über Diebstahl und Homosexualität bis hin zur Mitarbeit beim Verfassungsschutz und aus diesem Reservoir von Standardbeschuldigungen schöpfen bis heute immer wieder all die Hetzer, Spalter, Profilneurotiker aber selbstverständlich auch der politische Gegner, der Verfassungsschutz selber und natürlich die Journaille. Man kann jeder politischen Aktionseinheit des Nationalen Widerstandes vom kleinsten Stützpunkt bis zur größten Kameradschaft oder gar den Landesverbänden nationaler Parteien nur den guten Rat geben, im Falle von -meist anonymer- Hetze das Augenmerk nicht so sehr auf das oft unschuldige Opfer, als vielmehr auf den oder die Verbreiter der Horrorgeschichten zu richten. Ich kann hier unmöglich alles aufzählen, was schon über mich behauptet wurde aber ein Bericht der Sensationspresse ragt nochmal meilenweit über das gewöhnliche Maß der Pressehetze hinaus, so daß er hier unbedingt erwähnt werden muß. Es war im Jahre 1993 und einer der Stammgäste von Sonjas Trinkhalle hatte im Krankenhaus gelegen. Dort hatte er aus purer Langeweile alle möglichen Printmedien studiert und so war ihm auch eine Ausgabe der „blitz-illu“ in die Hände gefallen. Was er dort las, ließ ihm einen Augenblick den Atem stocken, denn zu einem Bild von mir entwarf ein reisserischer Text ein wahres Horrorszenario von Satanssekten, von im Blutrausch geschlachteten Hunden, von vergewaltigten Jungfrauen und Jugendlichen, die in den Selbstmord getrieben würden. Nun stand da zwar ein anderer Name unter dem Bild und über die Augenpartie war ein schmaler schwarzer Balken gelegt worden, dennoch erkannte mich jeder sofort und die vermeintliche Sensation verbreitete sich in Windesweile in ganz Langen.
Nachdem ich mir die „blitz-illu“ besorgt hatte und auf dem Bild nicht nur mich selbst, sondern auch meinen Lieblingspullover erkannt hatte, rief ich meinen Frankfurter Anwalt an. Der war zwar ein brillanter Strafrechtler, kannte sich jedoch im Presserecht nicht so gut aus, so daß er mich in dieser Sache nicht vertreten wollte. Er riet mir aber zu einem Besuch einer auf Presserecht spezialisierten Fachanwältin auf der Frankfurter Zeil. Diese erklärte sich bereit den Fall zu übernehmen. Ich wollte natürlich einen Schadenersatz und vor allem eine Unterlassungserklärung des Verlags und drohte über meine Anwältin mit Klage. Die außergerichtlichen Verhandlungen zogen sich in die Länge und ich begann unruhig zu werden. Würde die Gegenseite jetzt keinen guten Willen zeigen, würden wir halt vor Gericht ziehen. In dieser Situation bekam ich einen Anruf der Kanzlei, in dem man mir mitteilte, die Gegenseite habe neben der Unterlassungserklärung eine Schadenersatzzahlung von 2.000,-- DM angeboten. Die Anwältin legte dieses Angebot als halbe Schuldanerkenntnis, mindestens jedoch als Schwäche aus und riet mir folgerichtig hoch zu pokern, weil da vermutlich noch mehr herauszuholen sei. Wir einigten uns darauf, daß wir vom Verlag der „blitz-illu“ neben der Unterlassungserklärung 8.000,-- DM Schadenersatz fordern würden, dazu natürlich die Übernahme sämtlicher Anwaltskosten und warfen ihnen diesen Brocken zum Fraß vor. Nun sind wir ja hier in Deutschland und nicht in Amerika, wo man sich nur zur richtigen Zeit einen heißen Kaffee in den Schritt gießen lassen muß, um nachher als Millionär durchs Leben zu gehen, weil Mc.Doof lieber zahlt, als einen Imageverlust zu riskieren. Um hierzulande mehrere tausend Mark kassieren zu können, muß einem normalerweise schon irgendwas an Gliedmaßen fehlen aber egal, sowas passierte einem gewöhnlich auch nur einmal und so war ich bereit hoch zu pokern. Daß diese Entscheidung richtig war, zeigte sich wenig später, als der Anwalt der „blitz-illu“-Herausgeber einlenkte und meinen Forderungen nachgab. Die 8.000,-- DM waren zwar sehr bald ausgegeben aber die Unterlassungserklärung des Helbert-Verlages habe ich noch heute und sie ist ein eindrucksvolles Dokument deutschen Presserechtes.
Die Nationale Initiative „Freiheit für Gottfried Küssel“ Schneller als erwartet wurde ich dann doch wieder organisatorisch aktiv und das sogar mit Michael Petri zusammen, der mit mir gemeinsam die Nationale Initiative „Freiheit für Gottfried Küssel“ ins Leben gerufen hatte. Völlig überraschend hatte man Gottfried Anfang 1992 in Wien verhaftet. Im Jahr darauf wurde er wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 10 Jahren Haft verurteilt, nach seiner Berufung wurde das Urteil sogar noch auf elf Jahre erhöht. Dieses Strafmaß sprengte jeden Rahmen der Verhältnismäßigkeit, Gottfried hatte keine Gewalt angewendet, nicht mal dazu aufgerufen, er hatte keinen gewaltsamen Umsturz geplant, sondern nur seine Meinung zu Politik und Zeitgeschichte kundgetan. Wir waren alle geschockt und obwohl wir die Gemeinheiten österreichischer Strafverfolgung kannten, konnten wir uns nicht vorstellen, daß ein solches staatlich sanktioniertes Unrecht Bestand haben könnte.
Auf einer linken Internetseite liest man noch heute: „Im Zuge der Ermittlungen gegen die Hersteller der Terrorliste Der Einblick wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Michael Petri eingeleitet, das ergebnislos eingestellt wurde. Das Nationale Infotelefon Mainz wurde von den Mitgliedern der DN Sascha Chaves-Ramos und Ilias Casteas geleitet. Im Auftrag der DN zeichnet Petri verantwortlich für die im Oktober 1993 gegründete Nationale Initiative Freiheit für Gottfried Küssel, in deren Namen Funktionäre der DN Kontakte zum spanischen Circulo Espanol de Amigos de Europa aufnahmen. Weitere Zusammenarbeit besteht mit dem Führer der ANS-Niederlande, Eite Homann, sowie zu Neofaschisten in Dänemark.“ Obwohl die Nationale Initiative tatsächlich nur das Ziel hatte auf Küssels Schicksal aufmerksam zu machen und seine Freilassung zu fordern, sahen wir unsere humnaitären Bestrebungen unvermittelt in den Bereich des Terrorismus gerückt, denn die österreichische „Briefbombenaffäre“ verursachte eine dermaßen große Medienhysterie, daß Gottfried und seine Kameraden ohne jeden Sachbeweis zu Terroristen gestempelt wurden und wir, als Hilfsorganisation die seinen Namen trug, wurden mit in diesen Strudel gezogen. Noch im Februar 2000 schreibt Boris Jezek, Redakteur der österreichischen Zeitung „DIE LINKE“ zur Geschichte des Rechtsextremismus in Österreich: „Tragischer Höhepunkt der rechtsradikalen AusländerInnenhetze waren eine Briefbombenserie und ein Bombenanschlag auf eine Romasiedlung, bei dem 5 Menschen getötet wurden. Die 10 Briefbomben waren eine Reaktion auf die Verhaftung des Neonazis Gottfried Küssel und richteten sich 1994 gegen antirassistische JournalistInnen, in Österreich lebende AusländerInnen, den Wiener Ex-Bürgermeister Zilk und MitarbeiterInnen von NGOs und kirchlichen Vereinen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind. Obwohl die Bekennerbriefe ein Gemisch aus Geschichtsrevisionismus und rechtsextremer AusländerInnenhetze waren, sprachen die Behörden stets von einem "verrückten" Einzeltäter. 1998 schließlich wurde Franz Fuchs als Täter verhaftet. Er präsentierte sich zwar durch rassistische Parolen während seines Prozesses als Rechtsextremer, wurde aber von den Medien weiterhin als "Verrückter" behandelt. Franz Fuchs gab stets an, er wäre Mitglied einer Organisation, doch die Behörden behaupteten, diese Organisation wäre frei erfunden und schrieben dies seiner pathologischen Persönlichkeit zu. Jedenfalls wurde mit seiner Verhaftung die Anschlagserie beendet. Besonders der mörderische Bombenanschlag in der Romasiedlung mobilisierte Zehntausende AntifaschistInnen, Liberale und Linke in ganz Österreich.“ Die vielen Briefe, die ich in jener Zeit schrieb, bewogen mich später zur Publikation meiner „…wider den Zeitgeist“-Reihe, die mit dem kleinen Band „Briefe wider den Zeitgeist“ begann und in diesem Heft dokumentierte ich auch das heuchlerische Verhalten von Gutmenschenvereinen wie „amnesty international“. Gottfrieds Fall paßte nämlich wie die Faust auf´s sprichwörtliche Auge der humanitären Richtlinien, die sich diese „Menschenrechtsorganisation“ selbst gegeben hatte. Natürlich hatten die beim Ausbrüten ihrer gutmenschlichen Schwelgereien an China, Rußland, Korea oder den Irak gedacht In diesen Ländern prangerten sie die Inhaftierung gewaltloser Dissidenten an und verpflichteten sich selbst zur Solidarität mit den Verfolgten. Daß man sie plötzlich mit einem mitten in Europa inhaftierten Nationalsozialisten konfrontierte, der 11 Jahre Haft verbüßen sollte, nur weil er seine Meinung kundgetan hatte, brachte sie sichtlich in Schwierigkeiten aber als Meister der Wortverdrehungen und Sinnumdeutungen, fielen ihnen am Ende doch noch Gründe ein, um Gottfried ihre Hilfe zu verweigern. Es stimme zwar, so schrieb mir z.B. „amnesty international“, daß Gottfried Küssel keine Gewalt angewendet habe aber er sei bekennender Nationalsozialist und die Gewalt sei intergraler Bestandteil der nationalsozialitsichen Ideologie und damit sei Küssel wie ein Gewalttäter einzustufen. Da muß man auch erstmal drauf kommen…
Als dann das berühmt-berüchtigte DÖW (Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes) von irgendwelchen Großveranstaltungen und geplanten Demos fabulierte, sah ich mich gezwungen dies öffentlich richtigzustellen. Die Publikation „Neues von ganz rechts“ schrieb dann dazu im November 1998: „Die deutsche Nationale Initiative "Freiheit für Gottfried Küssel" reagierte Anfang November auf eine Meldung in der DÖW-Homepage, wonach neuerliche Aktivitäten zum Jahrestag der Inhaftierung Küssels geplant seien. Der vormalige Kühnen-Vertraute Thomas Brehl schreibt in einem Brief an das DÖW für die Nationale Initiative: "Eine solche Veranstaltung ist nicht geplant, unsere Initiative hat jede Öffentlichkeitsarbeit für den Kameraden Gottfried Küssel eingestellt, zu seiner vorzeitigen Freilassung konnten alle unsere Maßnahmen [...] nicht beitragen, im Gegenteil liegt die Vermutung nahe, daß unsere (öffentlichen) Aktivitäten kontraproduktiv sein würden und die Chance für Gottfried Küssel nach zwei Dritteln seiner Strafe vorzeitig entlassen zu werden, eher mindern als fördern würden. Da unsere Initiative kein Selbstzweck ist, war eine Einstellung der Aktivitäten nicht nur geboten, sondern erste Kameradenpflicht!"“
Die Systempresse „befördert“ mich zum „Terrornazi“:
Genau wie in der BRD durchläuft auch in Österreich die Post an Inhaftierte die sogenannte „Knastzensur“ und hier gab es wohl eine undichte Stelle. Jedenfalls wurde die Redaktion von „NEWS“ informiert und wenige Tage später stand abends ein deutscher Journalist vor meiner Tür. Er sei von seinem österreichischen Kollegen Pflughaupt gebeten worden zu eruieren, ob ich zu einem Gespräch mit ihm bereit sei, man könne sich am Frankfurter Flughafen treffen. Ein kurzes Interview eben, vielleicht ein paar Fotos, das war´s. Ich willigte ein, wollte ich mir doch die Chance nicht entgehen lassen, einmal mehr auf das Verfolgungsschicksal Gottfried Küssels hinzuweisen.
Besuch „aus allen Teilen des Reiches“ Mehr und mehr entwickelte sich der Langener Hauptgefechtsstand zu einem zentralen Reiseziel für einige Kader des Nationalen Widerstandes und die „braune Prominenz“ gab sich die Klinke in die Hand. An der Außenwand des Gebäudes, in dem sich der Hauptgefechtsstand befand hatten wir farbige Holzwappen jener Kameradschaften angebracht, die zu den häufigeren Besuchern in Langen zählten. Dort hing neben dem Langener Wappen auch das von Fulda, meiner Heimatstadt, dann das von Duisburg, von einer Kleinstadt aus Franken und von München.
Sehr oft kamen auch die
Kameraden unter Sven S. nach Langen. S. hatte mich
irgendwann Anfang der 90er Jahre mal angeschrieben, anschließend hatten wir uns
getroffen und nun kam er regelmäßig in Begleitung einiger fränkischer Kameraden
nach Langen. S. engagierte sich auch in der „Nationalen Initiative
Um Mißverständnissen vorzubeugen: Natürlich kamen die vielen Kameraden aus allen Teilen des Reiches nicht extra nach Langen, um sich hier mal gepflegt volllaufen zu lassen. Es wurden immer erst politische Gespräche geführt und bei Besprechungen galt sogar absolutes Alkoholverbot. Dennoch sollen hier auch die lustigen und gemütlichen Treffen Erwähnung finden, wobei ich Wert auf die Tatsache lege, daß es in all den Jahren nicht eine Schlägerei, einen Polizeieinsatz oder ähnliches gab.
Und noch ein Ereignis ist mir im Zusammenhang mit einem Besuch der Münchner in Erinnerung. Eines Tages waren sie in Begleitung des Garmischer Kameradschaftsführers eingetroffen. Der hatte Haare, die ihm bis über die Schultern reichten, was damals völlig daneben war und seine Autorität gefährdete. Hier mußte was geschehen und so machten wir einmal mehr einen ordentlichen Umtrunk in dessen Verlauf der Widerstand des Kameraden gegen einen neuen Haarschnitt mehr und mehr zusammenbrach. Irgendwann in der Nacht hatten wir ihn dann so weit. Gegen seinen Willen hätten wir das nicht gemacht, das nur zur Klarstellung, aber voll des süßen Bieres fand er nach stundenlangem Zureden durch uns seine Haare selber als zu lang und stimmte letztlich einer Komplettrasur seines Haupthaares zu. So waren die Münchner mit dem langhaarigsten Kameradschaftsführer Deutschlands gekommen und mit dem kurzhaarigsten fuhren sie heim. Neben den lustigen Schoten, für die eigentlich ein eigenes Buch geschrieben werden müßte, fanden sich auch immer wieder höchst zwielichtige Gestalten in Langen ein und eine der zweilichtigsten war zweifelsohne Thomas Dienel. Über Dienel schreibt die „Jungle World“ im Juni 2000: „Thomas Dienel hatte zuvor gegenüber dem ZDF-Magazin »Kennzeichen D« behauptet, für seine VS-Dienste sowohl Geld erhalten als auch Straffreiheit zugesichert bekommen zu haben. Ob sich diese Zusage auf konkrete Verfahren oder Straftaten bezog, erläuterte der 38jährige Vorsitzende der Deutsch-Nationalen Partei (DNP) nicht. Nachdem der thüringische CDU-Innenminister Christian Köckert zunächst Dienels Glaubwürdigkeit in Frage gestellt hatte, musste der Minister inzwischen die Zahlung von 25 000 Mark an den Nazi-Aktivisten und mindestens 80 Kontaktaufnahmen bestätigen. Mit dem Geld habe er, erklärte Dienel gegenüber »Kennzeichen D«, Propagandamaterial für die rechtsextreme Szene finanziert. Er habe das Geld stets als »Spende« verstanden. Dienel soll dem LfVS Thüringen zwischen 1996 und 1998 Informationen über den mutmaßlichen Metro-Mörder Norman Franz und dessen Frau Sandra sowie über einen flüchtigen Mörder aus der Neonazi-Szene geliefert haben. Zu diesem Fall sei Dienel intensiv abgeschöpft worden, bestätigte das Landesamt. Die Polizei nahm den Täter im März 1997 in Nordrhein-Westfalen fest. Im selben Jahr habe Dienel Einzelheiten über eine geplante Rudolf-Heß-Aktionswoche und die Teilnehmer eines Koordinationstreffens verraten. Der VS soll Dienel im August 1997 angewiesen haben, weitere Kontaktaufnahmen zu unterlassen, weil er wegen seiner Alkoholprobleme nicht mehr in der Lage sei, Fantasie und Wirklichkeit zu unterscheiden.„
„Rechtsextremisten behalten Grundrechte31. Juli 1996, 00:00 Uhr Verfassungsrichter lehnen Antrag der Bundesregierung ab - "Beide sind keine Gefahr mehr" WELT-NACHRICHTENDIENST Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, zwei Rechtsextremisten wichtige politische Grundrechte zu entziehen. Entsprechende Anträge der Bundesregierung von 1992 gegen die Neonazis Thomas Dienel (35) aus Thüringen und Heinz Reisz (58) aus Hessen seien "offensichtlich nicht hinreichend begründet", hieß es in der gestern veröffentlichten Entscheidung. Einstimmig befand der Zweite Senat, es könne nicht festgestellt werden, daß die beiden Extremisten in Zukunft eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellten. Dies aber sei Voraussetzung für die Verwirkung von Grundrechten gemäß Artikel 18 Grundgesetz.“
Der Türkenüberfall Anfang der 90er Jahre demonstrierten immer wieder kleinere und größere Gruppen von Türken gegen Ausländerfeindlichkeit, meistens in Folge von Ereignissen, die sich nur allzuoft als initiierter Betrug herausstellten. Oft fanden aber auch unangemeldete Autokorsos statt. Tiefergelegte BMW vollgepropft mit jungen Türken, hupend und fahnenschwingend… dieses Bild bot sich mir eines schönen Tages im Juni 1993. Ich stand mit ein paar privaten Bekannten und meinem alten Frankfurter Kameraden Norbert Veidt vor jener Trinkhalle, an der uns 6 Jahre zuvor der rasche Einsatz motorisierter Polizeiverbände vorm „Schwarzen Block“ gerettet hatten. Norbert, ein Fuldaer Kamerad der ersten Stunde, war noch vor mir ins Rhein-Main-Gebiet gezogen, nachdem er mit Helene ein Mädel aus der Frankfurter Kameradschaft geheiratet hatte. Als nun die jungen Türken zum x-ten Male laut hupend und fahnenschwingend an uns vorbei gerast waren, konnte ich meinen Unmut nicht mehr zähmen und rief ihnen etwas hinterher, von dem ich glaubte, daß sie es aufgrund des Motorenlärms und des eigenen Geschreis gar nicht hören würden. Ich hatte mich aber offenbar geirrt, denn der türkische PKW machte sofort eine Vollbremsung. 6 junge Burschen sprangen aus dem Fahrzeug und eilten strammen Schrittes auf mich zu. Ich machte keine Anstalten zu fliehen oder mich vielleicht in der Trinkhalle zu verstecken, sondern blieb stehen und bereitete mich auf eine hoffentlich nur verbale, vielleicht aber auch körperliche Auseinandersetzung vor. Der Wortführer der Gruppe war sichtlich erregt und kam mir immer näher, ohne daß ich auch nur einen Millimeter zurückgewichen wäre. Laut schreiend und wild gestikulierend drängten die anderen jungen Migranten hinzu und bevor ich noch zu irgendeiner abwehrenden Bewegung in der Lage gewesen wäre, hatte ich blitzschnell ein Messer mit c.a. 15 cm Klingenlänge am Hals. Man braucht nicht unbedingt Medizin studiert zu haben, um zu wissen, was ein Schnitt oder Stich in die Halsschlagader bedeutet und wenn ich schwer verletzt würde, war nur Norbert da, der seine Bierflasche fest unklammert hielt, um sie notfalls dem ersten besten Angreifer über den Schädel zu ziehen. Die bürgerlichen Spießer, die sonst noch so herumstanden waren nur insofern eine Hilfe, als daß sie beruhigend und mäßigend auf die Angreifer einzuwirken versuchten. Auch ich hatte begonnen betont langsam und ruhig auf den Mann mit dem Messer einzureden und als auch seine eigenen Begleiter ruhiger wurden und zum Aufbruch drängten, ließ mein Gegenüber plötzlich das Messer sinken, stieß noch einige türkische Flüche aus und verschwand mit seinem Anhang so blitzschnell, wie sie gekommen waren. Ich gestehe es heute noch freimütig ein, daß ich heilfroh war, als die Kerle wieder verschwunden waren, ohne daß es zu den dramatischen Ereignissen gekommen war, die sich bereits angekündigt hatten. Und doch sollte dieser Fall noch nicht beendet sein, weitere Unbill stand mir noch buchstäblich „ins Haus“…
Obwohl Michaels Darstellung recht dramatisch klang, hielt mich nichts mehr in der Kneipe. Ich würde mein Eigentum verteidigen, egal was passieren mochte. Ich eilte also Richtung Heimat und Norbert begleitete mich. Als wir am Ende der August-Bebel-Straße (von den alten Langenern noch heute „Erbsengasse“ genannt) um die Ecke in die Fahrgasse einbogen, bot sich ein erschreckendes Bild. Feuerwehr- und Polzeifahrzeuge standen da, das Feuer war gelöscht worden und die Demo war bereits weitergezogen. Immerhin hatte es die Polzei noch geschafft, nach Eintreffen der Verstärkung die Personalien einiger der an den Zerstörungen Beteiligter aufzunehmen und nachdem ich mich als Mieter der betroffenen Wohnung zu erkennen gab, fragte man mich, ob ich Anzeige erstatten wolle? Was für eine Frage! Natürlich wollte ich und in den Trümmern meiner rauchenden Habseligkeiten schwor ich mir auch weiterhin mit allen legalen Mitteln gegen den uferlosen Zuzug von Ausländern in meine Heimat zu kämpfen.
Als sich dann im November wieder die großen Demonstrationen zur Erinnerung an die Pogrome vom 9. November 1938 nicht nur durch Langen wälzten und die Redner mit weinerlicher Stimme davon erzählten, wie den jüdischen Mitbürgern von der SA die Türen eingetreten worden waren, ihr Mobiliar zertrümmert und zum Teil auf der Straße angezündet worden war, da dachte ich an meine eigene „Kristallnacht“, die allerdings keine 55 Jahre zurücklag, sondern gerade mal 5 Monate und über die keiner eine Träne vergoss. Man konnte schon verzweifeln über diesen Staat…
Und wieder vor Gericht… Ich weiß nicht wieviele Stunden ich in all den Jahren in diversen Gerichtssälen verbracht habe. Die meiste Zeit davon sicher als Zuschauer, vielfach aber auch als Zeuge und leider auch sehr häufig als Angeklagter. Über das Verfahren vor der Frankfurter Staatsschutzkammer, die mich wegen „Fortführung einer verbotenen Organisation“ zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt hatte, habe ich ja schon berichtet und auch darüber, daß ich anschließend im „Stuttgarter Bewegungsverfahren“ gegen unsere „innerparteilichen“ Gegner hatte aussagen müssen, da mir nach Rechtskraft meines eigenen Urteils kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr zustand. Mein ursprünglicher Plan, meine Rolle in Bewegung und FAP in Stuttgart klein zu reden, ging gründlich in die Hose. Der verhandelnde Richter war viel zu gut präpariert und kannte sich in der Materie bestens aus. Als ich gerade wieder darauf hinwies, wie wenig ich doch eigentlich zu sagen gehabt habe, zog der Richter triumphierend einen Brief aus seinen Unterlagen hervor und präsentierte ihn als Beweismittel. Ich hatte mich Mitte der 80er Jahre über unautorisiertes Material geärgert, das irgendwelche Kameraden unter der Firmierung „FAP“ herausgebracht hatten. Einem der späteren Putschisten hatte ich daraufhin erbost geschrieben: „Was in Deutschland unter dem Namen FAP harauskommt, bestimme immer noch ich!“ Tja, das klang nicht eben nach einer unbedeutenden Randfigur. Trotzdem gelang es mir unter Berufung auf Gedächtnislücken und unter Hinweis auf die lange Zeit, die mittlerweile vergangen war, mich elegant aus der Affäre zu ziehen und damit auch der Versuchung zu widerstehen, durch Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden den Putschisten gehörig eins auszuwischen. Mein Bedarf an Gerichtssälen war eigentlich mehr als gedeckt und trotzdem stand ich wenig später erneut vor den Schranken des Gerichts. Und wenn es diesesmal auch nicht gleich -wie vorher so oft- die Frankfurter Staatsschutzkammer war, so mußte ich auch vor dem Langener Amtsgericht mit einer Freiheitsstrafe rechnen, da mein Registerauszug einschlägig Bände sprach. Was war geschehen?
Nachdem ich wegen dieser harmlosen Bastelarbeit zu sechs Monaten Haft verurteilt worden war, sah mein Strafregisterauszug beim Generalbundesanwalt mittlerweile folgendermaßen aus: Strafregisterauszug Thomas Brehl ist seit den 70er Jahren in den verschiedensten rechtsextremistischen Organisationen tätig. Er ist vielfach vorbestraft und zwar im Zusammenhang mit seinen neonazistischen Aktivitäten. Der Bundeszentralregisterauszug enthält folgende Eintragungen: 1. 14.07.1980 AG Fulda -21 Js 4741/80- Rechtskräftig seit 29.07.1980 Tatbezeichnung: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen Datum der (letzten) Tat: 18.05.1980 Angewendete Vorschriften: StGB § 86a Abs. 1,2 50 Tagessätze zu je 30 DM Geldstrafe 2. 19.02.1983 LG Frankfurt am Main -50 Js 25228/82- Rechtskräftig seit: 18.02.1985 Tatbezeichnung: Volksverhetzung in TE mit Verunglimpfung des Staates, Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen in TE mit Verwendung von Kennzeichen verfassungsfwidriger Organisationen Datum der (letzten) Tat: 26.06.1982 Angewendete Vorschriften: StGB § 886a Abs. 1, § 86 Abs. 1 Nr. 4, § 130, § 52, § 90a Nr. 1, § 56, § 54, § 74a, § 74d 6 Monate Freiheitsstrafe 3 Jahre Bewährungszeit Einziehung Unbrauchbarmachung Bewährungszeit verlängert bis 17.02.1989 Bewährungshelfer bestellt Strafe erlassen mit Wirkung vom 21.11.1989 3. 14.031984 Amtsgericht Mainz -2 Js 10320/83-Cs- Rechtskräftig seit 05.04.1984 Tatbezeichnung: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz Datum der (letzten) Tat: 25.06.1983 Angewendete Vorschriften: Versammlungsgesetz § 3 Abs. 1, § 28 40 Tagessätze zu je 40 DM Geldstrafe 4. 03.07.1984 AG München -412 Cs 112 Js 7513/83- Rechstkräftig seit 11.07.1984 Tatbezeichnung: Vergehen des Führens von Waffen bei Versammlungen Datum der (letzten) Tat: 05.11.1983 Angewendete Vorschriften: VersammlG § 27 60 Tagessätze zu je 25 DM Geldstrafe 5. 20.09.1984 LG Frankfurt am Main -50 Js 8840/83- Rechstkräftig seit 12.06.1985 Tatbezeichnung: Vorrätighalten von Propagandamitteln einer nationalsozialistischen Organisation Datum der (letzten) Tat: 24.11.1983 Angewendete Vorschriften: StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4, § 86 Abs. 2, § 49 Abs. 1, § 92b, § 74a, § 65 Abs. 1 6 Monate Freiheitsstrafe 3 Jahre Bewährungszeit Einziehung Bewährungshelfer bestellt Bewährungszeit verlängert bis 11.06.1989 Strafe erlassen mit Wirkung vom 28.09.1989 6. 15.05.1985 LG Frankfurt am Main -50 Js 7907/84- Rechtskräftig seit 10.10.1985 Tatbezeichnung: Vorrätighalten von Propagandamitteln einer nationalsozialistischen Organisation Datum der (letzten) Tat: 06.05.1984 Angewendete Vorschriften: StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4, § 92b, § 40 60 Tagessätze zu je 10 DM Geldstrafe 7. 22.07.1986 AG Bad Neustadt/Saale -6 Js 4453/85- Rechtskräftig seit 30.07.1986 Tatbezeichnung: Trunkenheit im Verkehr Datum der (letzten) Tat: 20.04.1986 Angewendete Vorschriften: StGB § 316 Abs. 1, § 53, § 69, § 69a 80 Tagessätze zu je 5 DM Geldstrafe Sperre für die Fahrerlaubnis bis 21.01.1988 8. 18.08.1986 AG Aachen -30 Cs 42 Js 106/86-87 VRs 14544/87- Rechtskräftig seit 29.08.1987 Tatbezeichnung: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Datum der (letzten) Tat: 03.05.1985 Angewendete Vorschriften: StGB § 86a Abs. 1, Abs. 2, § 25 Abs. 2 100 Tagessätze zu je 30 DM Geldstrafe 9. 21.04.1987 AG Langen -2 Js 35734.7/86 – 13 Cs- Rechtskräftig seit 24.08.1987 Tatbezeichnung: Unerlaubte Waffenführung bei einer Versammlung in Tateinheit mit Verwendung von Parolen verfassungsfeindlicher Organisationen Datum der (letzten) Tat: 10.11.1986 Angewendete Vorschriften: StGB § 86a, VersammlG § 27, § 30 60 Tagessätze zu je 10 DM Geldstrafe Maßnahme nach § 30 VersammlG 10. 15.03.1988 AG Aachen -30 Cs 42 Js 106/86-87 VRs 14544/87 Rechtskräftig seit 10.05.1988 135 Tagessätze zu je 25 DM Geldstrafe Nachträglich durch Beschluß gebildete Gesamtstrafe Einbezogen wurde die Entscheidung vom 15.05.1985 +50 Js 7907/84+ LG Frankfurt am Main 11. 21.03.1990 Schwurgericht Bozen, Italien -URT. NR. 1196/90- Rechtskräftig seit 22.04.1990 Tatbeteichnung: Politische Verschwörung durch Vereinigung Datum der (letzten) Tat: 18.10.1985 Angewendete Vorschriften: Ital. Stg Art. 305 Abs. 1, Art. 29 4 Jahre Freiheitsstrafe Nebenfolge: 5 Jahre Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter, Erlaß von 2 Jahren Freiheitsstrafe 12. 08.04.1992 LG Frankfurt am Main -50 Js 27125/88-23 KLs- Rechtskräftig seit 08.04.1992 Tatbezeichnung: Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot Datum der (letzten) Tat: 27.05.1986 Angewendete Vorschriften: StGB § 85 Abs. 1 Nr. 2, § 25 Abs. 2, § 56 1 Jahr Freiheitsstrafe 3 Jahre Bewährungszeit Bewährungshelfer bestellt Strafe erlassen mit Wirkung vom 21.09.1995 13. 18.051995 AG Langen -2 Js 46029.4/94 13 Ds- Rechtskräftig seit 27.05.1995 Tatbezeichnung: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Datum der (letzten) Tat: 00.06.1993 Angewendete Vorschriften: StGB § 86a Abs. 1 Nr. 2, § 56, § 74 6 Monate Freiheitsstrafe 4 Jahre Bewährungszeit Einziehung Bewährungshelfer bestellt
Nun gibt man gewöhnlich nicht mit seinem Strafregisterauszug an, ich bin aber schon ein wenig stolz darauf, daß ich ausschließlich wegen politischer Deklikte vorbestraft bin, sieht man vom Verlust des Führerscheins ab, der aber auch einen politischen Hintergrund hatte, wie an anderer Stelle bereits erwähnt. Dabei endete nicht jeder Vorfall immer zwangsläufig vor Gericht, vielfach war man auch gänzlich unschuldig am Geschehen oder kam wegen geringer Schuld mit einem blauen Auge davon. Als Beispiel für´s Erstere mag ein Besuch in Fulda dienen, das ich im Rahmen meiner politischen Tätigkeit immer noch recht häufig besuchte, schließlich war es meine Heimatstadt und es gab ja auch eine Menge Kameraden, mit denen man diverse Sturm- und Drangzeiten durchlebt hatte.
Während uns also hier noch eine gewisse Mitschuld am Geschehen trifft, so war ich bei dem einleitend erwähnten späteren Fulda-Besuch gänzlich unschuldig an der abenteurlichen Entwicklung, die mein Aufenthalt plötzlich nahm. Schon beim Entsteigen des Fahrzeugs hatte ich bei einem der Besucher der Trinkhalle einen gewissen Mißmut über unser Erscheinen registriert. Der Mann war Taxifahrer und den Fuldaer Kameraden zumindest vom Sehen, bzw. kleineren Gesprächen bekannt. Als Antifaschist hatte er sich jedenfalls bisher nicht zu erkennen gegeben. Ich trug zwar große schwarz-weiß-rote Aufnäher und einen Button mit der Aufschrift „Mir stinken die Linken“ auf meiner grünen Jacke, das war´s dann aber auch schon in puncto „Provokation“. Wir sprachen zunächst auch gar nicht über politische Themen, so weit ich mich erinnere war ein Fußballspiel zentrales Thema an der Trinkhalle. Nachdem der Taxifahrer unter unverständlichen Unmutsäußerungen, die er sich in den Bart murmelte, verschwunden war, brachen auch wir wieder auf, um eine weitere Trinkhalle mit kleinem Gatsstättenbetrieb aufzusuchen, in der die Fuldaer Kameraden auch häufig Gäste waren. Kaum hatten wir uns dort häuslich niedergelassen, kam ein Gast aus der ersten Trinkhalle aufgeregt hereingestürmt, er war uns mit seinem Mofa gefolgt, nachdem am zuvor geräumten Standort ein komplettes Überfallkommando der Polizei nach uns gesucht uns aber selbstverständlich nicht gefunden hatte. Auslöser für die nicht gerade vom Gebot der Verhältnismäßigkeit geleitete Aktion war ein Anruf besagten Taxifahrers über die Notrufnummer der Polizei. Die Nazis hätten randaliert, hatte er angegeben, wir hätten „Ausländer raus!“-Buttons getragen, antisemitische Parolen verbreitet und verbotene Lieder gesungen. Das war gleich eine ganze Kette von Offizialdelikten und so kam die Staatsmacht in die Gänge. Zwar fand man uns an diesem Tage nicht mehr aber es gab natürlich in der Folge umfangreiche Ermittlungen und auch bei mir stand plötzlich KHK Kern von der Kripo Offenbach auf der Matte, in erster Linie um herauszubekommen, wer mein Fahrer gewesen sei, der mich begleitet hatte. Ich weiß noch heute, daß der Beamte, der sonst eigentlich immer recht umgänglich war, tierisch sauer reagierte, als ich ihm den Namen nicht nannte. Daß sich am Ende nichts von den Beschuldigungen des Taxifahrers halten ließ und es daher noch vor Eröffnung einer Hauptverhandlung zur Einstellung des Verfahrens kam, war in erster Linie einem jüdischen Mitbürger zu verdanken, der ebenfalls als Gast der Trinkhalle Zeuge des Geschehens gewesen war. Er verwies die Anschuldigungen des Anzeigeerstatters ins Reich der Fabel und bestätigte unsere Darstellung bis hin zu dem Button mit der Aufschrift „Mir stinken die Linken!“. Mittlerweile hatte ich natürlich meinerseits und in einem Akt der Notwehr besagten Taxifahrer wegen „falscher Anschuldigung“ angezeigt. Durch meine vielfältigen Verbindungen in Fulda war es mir binnen kürzester Zeit gelungen nicht nur den Namen, sondern auch die vertrauliche Telefonnummer des Anzeigeerstatters herauszubekommen. Der staunte nicht schlecht als er abnahm, und plötzlich mich an der Strippe hatte. Obwohl ich mir nicht nur jede Drohung, sondern sogar jedes laute Wort verkniff, war der Mann nachhaltig geschockt. Sehr viel später kam es dann zu einem Gespräch zwischen meinem alten Kumpel Horst und dem Droschkenkutscher. Dieser gab sich völlig geknickt, beinahe mit den Nerven am Ende. Er wisse auch nicht mehr, was ihn da geritten habe und bedauere das Ganze natürlich. Aber man höre und sehe ja in den Medien so viel über die Rechten, daß er glaubte hier ein Zeichen setzen zu müssen. Warum er dabei aber die Polizei so dreist belogen hatte, blieb sein Geheimnis bis heute…
20. April 1996: Garmisch abgeriegelt, Haftrichter kommt per Hubschrauber Ein weiterer Vorfall, der mit großem Getöse begann, um dann letztlich auch im Nichts zu enden, ereignete sich im Zusammenhang mit dem Führergeburtstag 1996. Die Münchner Kameraden feierten traditionell in einer Garmischer Gaststätte, die einem Gesinnungsgenossen gehörte. Hier war man unter sich, eine „geschlossene Gesellschaft“ und in den vergangenen Jahren hatte sich die Polzei damit begnügt, die Vorgänge überwachend zu begleiten, ohne jedoch einzugreifen. Als mich dann mein alter Kamerad Fred Eichner bat, nicht nur an der Feier teilzunehmen, sondern auch die diesjährige Hauptrede zu halten, willigte ich freudig ein. Auch die Duisburger Kameraden um Michael Thiel waren eingeladen worden und so trafen wir uns in Langen, um mit zwei Fahrzeugen die doch recht weite Fahrt anzutreten. Zunächst trafen wir uns in der Münchner Wohnung von Fred Eichner und schon hier war uns aufgefallen, daß man uns überwachte. Solche Überwachungen geschehen manchmal bewußt in einer Art und Weise, daß sie dem oder den Überwachten gar nicht verborgen bleiben können. Man übt dadurch schon im Vorfeld einen gewissen Druck auf die beteiligten Personen aus und hindert so womöglich tatsächlich den einen oder anderen an der Verübung von Straftaten. Wir zeigten uns gänzlich unbeeindruckt vom Geschehen und dachten nicht eine Sekunde daran unsere Planungen zu ändern. Mit Fred Eichner im Schlepptau starteten wir in Richtung Garmisch und waren in Erwartung einer zünftigen Führergeburtstagsfeier bester Stimmung. Dies änderte sich schlagartig, als wir uns Garmisch näherten und plötzlich am Ortseingang in eine Polizeikontrolle gerieten. Es war keine allgemeine Verkehrskontrolle, sondern man hatte -wie wir später den Zeitungen entnehmen konnten- einen Ring um die Stadt gezogen, um das „Einsickern von Rechtsextremisten“ im Vorfeld zu verhindern. Unserer vorläufigen Festnahme, folgten umfangreiche Durchsuchungen der Personen und der Kraftfahrzeuge. Es kam natürlich auch politisches Material zum Vorschein, u.a. auch die Rede, die ich vorbereitet hatte. Zwar sprach ich eigentlich immer frei, machte mir aber gerne vorher Notizen, um den Faden nicht zu verlieren. Auch Michael-Kühnen-Plakate wurden gefunden, dazu Cassetten mit einschlägigem Liedgut. Zunächst verbrachte man uns auf die Polizeistation in Garmisch, wo wir zu unserem Erstaunen auf Getränkeautomaten mit Bier trafen. Natürlich gab es auch andere Getränke aber der Ruf des Polizeibeamten „Sie holen aber kein Bier!“ kam zu spät und der Kamerad, den man von seinen Fesseln befreit hatte, damit er für uns alle Getränke holen konnte, kam triumphierend mit zwei Armen voller Bierdosen zurück. Mittlerweile hatte man auch ungezählte andere Kameraden festgenommen und verlor so langsam den Überblick. Bevor man uns in richtige Zellen verfrachtete, ging es lustig zu auf der Polizeiwache. Ich hatte mich mit meiner Dose Bier auf den schweren Ledersessel des Leiters der Polizeistation fallen lassen und fühlte mich rundherum wohl. Wie blöd die doch sind, dachte ich mir noch, jetzt haben sie uns an der Backe und einen riesigen Aufwand betrieben und kommen selbst nicht heim, bzw. ins Wochenende. Außerdem war das ganze ja auch ein gefundenes Fressen für die Medien und wofür das Ganze? Man hatte eine höchst private Feier verhindert, von der überhaupt niemand öffentlich Notiz genommen hätte. Aber gut, das mußten die selber wissen… Nach einer Zeit war es dann aus mit der Gemütlichkeit und man verfrachtete uns in eine große Sammelzelle, um uns zu eröffnen, daß aus München ein Haftrichter kommen würde und wegen der Eilbedürftigkeit käme der mit dem Hubschrauber. Die Verhinderung einer Führergeburtstagsfeier ließen sich die Bayern aber wirklich was kosten, das mußte man ihnen lassen. In der Sammelzelle gab es natürlich ein großes Hallo und ich traf auf ein paar alte Mitstreiter, die ich einige Zeit aus den Augen verloren hatte. So zum Beispiel den späteren JN-Bundesvorsitzenden Sascha Roßmüller, den ich auf der GdNF-Besprechung in Langen das letzte Mal gesehen hatte. Als der Haftrichter dann eintraf, machte der gleich „kurze Fuffzehn“ und ordnete den in Bayern so beliebten „vorbeugenden Gewahrsam“ an, was bedeutete, daß man uns erst am Sonntag, dem 21. April wieder auf freien Fuß setzen würde, um an besagtem Tag eine Geburtagsfeier unmöglich zu machen. Da für die vielen Festgenommen nur ein begrenzter Haftraum zur Verfügung stand, wurden wir auf verschiedene Arrestzellen im Umland verteilt. Wer Pech hatte, kam nach Murnau, wer Glück hatte -so wie ich- kam nach Mittenwald. Erst später erfuhren wir, daß man den Kameraden in Murnau ziemlich übel mitgespielt hatte. Sie mußten sich bis auf die Unterwäsche entkleiden und bekamen nur eine „Pferdedecke“ für die doch recht kalte Nacht. Zu trinken bekamen sie Leitungswasser und zu essen gar nichts. Völlig anders die Lage in Mittenwald. Wir waren zwar in Einzelzellen untergebracht, konnten uns aber durch Zurufen verständigen. Man hatte uns unsere Kleidung gelassen und am frühen Abend machte plötzlich ein Beamter die Runde und fragte, ob wir was zu essen und zu trinken haben möchten. Wir müßten das zwar aus unserer eigenen Tasche bezahlen aber es gäbe gute Wurst aus eigener Schlachtung, die man aus der neben der Polizeiwache gelegenen Metzgerei für uns holen würde. Na, das waren ja mal paradiesische Zustände für einen vorbeugenden Gewahrsam. Als der Beamte zu mir kam und mich fragte, ob ich zum bereits georderten Restaurationsbrot auch was trinken möchte, antwortete ich frech wie ich bin: „Ja klar, ein großes Bier!“ und als sei es das Selbstverständlichste auf der Welt, verzog der Polizist keine Miene und entschwand. Wenig später kam er zurück, übergab mir ein riesiges, reich belegtes Restaurantionsbrot und zeigte mir eine Flasche Bier mit den Worten „Die muß ich aber wieder mitnehmen…!“ Ja, eigentlich war mir das auch klar gewesen, daß die uns nicht noch Bier auf die Zelle bringen würden, nur fragte ich mich, wieso der ansonsten doch so freundliche Herr mir die Flasche erst zeigte, um sie dann doch wieder mitzunehmen. Aber nein, plötzlich zauberte der gute Mann einen großen Plastikbecher „aus dem Hut“ und goß den zischenden Gerstensaft hinein. Dann übergab er mir den vollen Becher und erklärte „Bierflaschen sind wegen der Verletzungsgefahr nicht gestattet!“. Also sowas hatte selbst ich noch nicht erlebt. Bei all den ungezählten vorläufigen Festnahmen, wo man ja immer mal an gut- und weniger gutgesonnene Beamte geriet, hatte es doch nie Alkohol aus der Hand der Polizisten gegeben. In dieser Hinsicht war Bayern eine Ausnahme und selbst Mittenwald war eine Ausnahme, denn im wenige Kilometer entfernten Murnau dachte man nicht im Traum daran, den Kameraden Speis und Trank zu reichen, Bier natürlich schon gar nicht. In meinen Nachbarzellen machte sich indes ein wenig Mißmut breit, denn die Aushändigung des Gerstensaftes hatte jene verärgert, die sich vorher Limo bestellt hatten, weil sie nicht im Traum daran gedacht hatten, sie könnten Bier bekommen. Später, zurück in Langen setzte ich mich an meine alte Schreibmaschine und schrieb ein Dankschreiben an die Mittenwalder Polizeistation. Am frühen Morgen des 21. April, einem Sonntag, wurden wir enthaftet und mußten jetzt zunächstmal zu unseren Fahrzeugen gelangen, um dann die versprengten Kameraden zu sammeln. Dies gelang relativ schnell und so setzten wir uns bei herrlichem Frühlingswetter und nahezu sommerlichen Temperaturen am Murnauer Bahnhof zusammen, um das eine oder andere Weizenbier zu trinken. Später suchten wir dann auch noch die Garmischer Gaststätte auf, in der die eigentliche Feier hätte stattfinden sollen und zu unserer großen Überraschung erfuhren wir, daß die Führergeburtstagsfeier wie all die Jahre vorher völlig ungestört über die Bühne gegangen war. Gefehlt hatten nur die Auswärtigen, denen es nicht gelungen war, nach Garmisch hereinzukommen. Die Masse der Feiernden waren aber ohnehin Ortsansässige gewesen, die man feiern ließ und die dann auch nur durch das Radio von den Ereignissen erfahren hatten, die unsere Teilnahme unmöglich gemacht hatten. Warum hier Steuergelder in Millionenhöhe verbraten worden waren, hat sich mir damals nicht erschlossen und ich kapier es auch heute noch nicht…
Der Markenskandal Heute fehlt selbstgemachten Postwertzeichen jeder Sensationscharakter, mittlerweile kann man mit selbstgestalteten Briefmarken sein Porto entrichten und nur die auffäligsten Exemplare, zum Beispiel mit dem Bildnis von Rudolf Heß, bleiben im Raster der posteigenen Kontrollbrigade hängen. Mitte der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts war das noch ganz anders und so war ich damals sehr stolz, als ich auf die Idee kam, markenähnliche Briefaufkleber mit dem Bildnis von Michael Kühnen herauszubringen. Nach dem Tod des Chefs hatten sich ja einige seiner alten Kampfgefährten unter der Firmierung „Freundeskreis Michael Kühnen“ zusammengefunden, um das ehrende Andenken an ihn zu fördern und zu bewahren. Wir gaben damals Metallanstecker heraus aber auch Aufnäher und auch Michael-Kühnen-Ärmelstreifen. Zunächst war ich auf die Idee gekommen, Streichholzschachteln mit dem Bildnis Michael Kühnens zu bekleben, denn hierbei handelt es sich um ein äußerst preiswertes Propagandamittel, das wir auch wiederholt zu anderen Zwecken zum Einsatz gebracht hatten. Von den Aufklebern für die Streichholzschachteln bis hin zu den bunten Aufdrucken für Briefe, war es nur noch ein kleiner gedanklicher Schritt und so beklebte ich irgendwann meine gesamte ausgehende Post mit den Marken vom Chef.
Zu meinem Verteiler zählten damals wie heute auch eine ganze Menge Zeitungen und andere Medienvertreter. Die bekamen nun nicht nur Briefe mit Kühnen-Marke, sondern gleich auch noch die freundliche Stellungnahme der Deutschen Post AG. Und immer noch -7 Jahre nach seinem Tod- zog der Name Michael Kühnen und der Vorgang war nicht nur dem SPIEGEL ein Artikel wert, auch viele andere bundesdeutsche Printmedien brachten zumindest eine Meldung und die Langener Zeitung postierte das ganze sogar auf ihrer Titelseite. Kurz darauf klopfte sogar ein Fernsehteam von RTL an und so gab ich im Langener Hauptgefechtsstand ein kurzes Interview zum Thema „Kühnen-Marken“, das zu meiner Verwunderung noch am selben Abend im Rahmen des damals bekannten Boulevardmagazins „Guten Abend RTL“ gesendet wurde. Dort kam auch der Sprecher der Deutschen Post AG, Ottmar Ebertz, zu Wort und führte auf Befragen der Journalisten aus: „Fakt ist, daß die Juristen das beurteilt haben und zu dem Schluß kommen, daß es nicht gegen Strafgesetze verstößt.“ Ihre mediale Weihe erhielten die Marken jedoch von Ignatz Bubis, dem damaligen Chef des Zentralrates der Juden Deutschlands, der sich vor laufender Kamera über die Marken ausließ und sie selbstverständlich für einen Skandal hielt. In der Folge bekam ich Briefe von Philatelisten, die unbedingt eine solche Marke haben wollte, woraufhin ich sie ihnen natürlich auch schickte.
Es hätte alles als gelungener Coup zu den Akten gelegt werden können aber selbst diesen kleinen Triumph wollte man mir nicht gönnen. Über die Auslassungen eines gewissen Herrn Schnabel von der Postgewerkschaft, der das ganze pflichtgemäß ebenfalls „skandalös“ fand, konnte ich ja noch lachen, weniger lustig war da schon die Hausdurchsuchung, die man mir zwei Tage nach Führergeburtstag 1998 angedeihen ließ und die den Auftakt zu einem erneuten Staatsschutzkammerverfahren bilden sollte. Als sich die Kripo Offenbach nicht damit zufrieden gegeben hatte, eine Mustermarke mitzunehmen, zwang ich die Herren zum Zählen aller in meiner Wohnung beschlagnahmten Kühnen-Marken, wobei man am Ende auf die stolze Zahl von 1.284 Stück kam. Wer immer wieder behauptet, die Justiz sei auf dem rechten Auge blind, soll sich doch angesichts dieses Verfahrens auch mal vor Augen halten, weswegen man deutsche Patrioten heute verfolgt. Ein winziges Bildchen, etwa 3 x 4 cm groß, ruft in einem Staat, der die freie Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild als eherne Grundlage seines Selbstverständnissen preist, gleich die Staatsschutzorgane auf den Plan. Und das alles völlig ohne Hakenkreuz, Hitlerbild oder gar einem Aufruf zur Gewalt. Das Wort von der „Verhältnismäßigkeit“ wird gerade in Justiz- und Polizeikreisen gerne im Munde geführt aber wie verhältnismäßig ist der Bruch des Rechtes auf Unversehrtheit der Wohnung oder Freiheit der Meinungsäußerung angesichts dieser kleinen, bunten Papierbildchen? Dieses im April 1998 begonnene Verfahren sollte seinen wirklich endgültigen Abschluß erst im Jahre 2002 erfahren, als das Landgericht Frankfurt beschloß, daß mir meine Auslagen in Höhe von 311,08 €uro zu erstatten seien. Vorerst kam aber die Staatsanwaltschaft Frankfurt erstmal so richtig in Fahrt. Der vielen Nationalen aus ungezählten Verfahren hinreichend bekannte Staatsanwalt Galm hatte dieses Verfahren zu seiner „Chefsache“ erklärt und setzte alles daran, mich einer Verurteilung durch die Staatsschutzkammer zuzuführen. Nun fragt man sich natürlich auch als mit dem politischen Strafrecht leidlich vertrauter Aktivist, was denn nun um Himmels Willen an den kleinen Bildchen überhaupt strafbar sein soll. 13 Seiten führt die Staatsanwaltschaft dazu aus, sie läßt Kühnens Weg ebenso revuepassieren, wie den seiner verbotenen Organisationen ANS/NA und NS und kommt dann zu dem Schluß: „Durch den inkriminierten Aufkleber, insbesondere die Worte >Der Kampf geht weiter!< in Verbindung mit dem Konterfei Michael Kühnens wird zur Fortsetzung der Ziele beider verbotener Organisationen aufgerufen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland richten.“
Rechtzeitig kurz vor Weihnachten flatterte mir dann der Beschluß des Frankfurter Landgerichts ins Haus, das die Eröffnung der Hauptverhandlung ablehnte und hier im wesentlichen meiner Argumentation gefolgt war. Meine Hoffnung, daß man diesen leidigen Vorgang damit endlich zu den Akten legen könnte, erwies sich als trügerisch. Staatsanwalt Galm gab nicht auf. Am 16.12.1998 legte er das Rechtsmittel der „sofortigen Beschwerde“ ein und schrieb darin „Unverkennbar ist es jedoch der Wille Brehls (und einiger seiner Getreuen) im Sinne Kühnens und der von diesem geführten verbotenen Organisationen weiter zu wirken…“ und das Rennen ging von neuem los. Es sollte nun nochmal 8 lange Monate dauern, bis das Oberlandesgericht Frankfurt am Main endgültig und unanfechtbar die Beschwerde der Staatsanwaltschaft verwarf. Am 5. August 1999 zog der 5. Strafsenat des OLG den vorläufigen Schlußstrich unter diese Angelegenheit, endgültig beendet wurde sie durch den Kostenentscheid des Landgerichts vom 11.04.2002 und damit fast 4 Jahre nach der Hausdurchsuchung mit der Beschlagnahme der 1.284 Marken. Ich glaube es ist an der Zeit, die Marken wieder aufzulegen… | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||